Unfall
- Was tun?
Nach einem Unfall sollten Sie als erstes die Unfallstelle absichern.
Dazu gehört, dass Sie nachfolgende Verkehrsteilnehmer auf den
Unfall aufmerksam machen und sie entsprechend warnen, so dass
keine weiteren Personen oder Fahrzeuge in den Unfall verwickelt
werden.
Verletzten
Personen ist erste Hilfe zu leisten. Wer nicht seinen Möglichkeiten
entsprechend hilft, wird im übrigen gemäß § 323 c StGB wegen unterlassener
Hilfeleistung bestraft.
Gleichzeitig
müssen entsprechende Rettungsdienste angefordert werden.
Bei Unfällen mit Personenschaden ist darüber hinaus die Polizei
zu alarmieren. Bei reinen Sachschäden empfiehlt sich ebenfalls
die Hinzuziehung der Polizei, da sie als unbeteiligter, objektiver
Beobachter den Unfall aufnehmen kann und in einem eventuell nachfolgenden
Verfahren daher als Zeuge dient.
Wird
die Polizei nicht alarmiert, sollte man - falls zur Hand - mit
Maßband, Kreide und Fotoapparat den Unfall selbst dokumentieren.
Dabei
ist auch wichtig, eventuelle Zeugen des Verkehrsunfalls festzustellen.
Notieren Sie sich genau deren Namen und Adresse. Lassen Sie nach
Möglichkeiten auch von diesen einen Unfallbericht anfertigen und
unterschreiben. Lassen Sie sich unbedingt von dem anderen Fahrer
dessen Name, Adresse und Haftpflichtversicherung nennen, ist der
Halter des Fahrzeuges ein anderer als der Fahrer, lassen Sie sich
Name, Adresse und Haftpflichtversicherung des Halters mitteilen.
Bleiben
Sie selbst an der Unfallstelle, bis die Polizei Ihre Personalien
aufgenommen oder der Unfallgegner von Ihnen Name, Adresse und
Mitteilung Ihrer Haftpflichtversicherung erhalten hat. Wenn Sie
sich vorher unerlaubt vom Unfallort entfernen, machen Sie sich
strafbar wegen Unfallflucht.
Am
besten füllen Sie mit dem anderen Unfallbeteiligten ein entsprechendes
- möglichst mitgeführtes - Unfallformular aus, dieses gibt
es bei Ihrer Versicherung. Der Unfallbericht sollte dann von beiden
unterschrieben werden. Dies gilt aber nur für eine objektive Unfallschilderung.
Unterschreiben
Sie kein Schuldanerkenntnis! Bei Unfällen, bei denen der erste
Eindruck eventuell zuerst zu Ihren Ungunsten spricht, kann sich
im Nachhinein eine ganz andere - für Sie günstige - Haftungslage
ergeben. Unterschreiben Sie daher auch keine Ihnen unbekannten
Papiere und Unterlagen, machen Sie nur die oben genannten Angaben
zu Ihrer Person.
Setzen
Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung, geben Sie
Ihr die genauen Unfalldaten und die Personalien des Gegners. Setzen
Sie sich auch mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, dieser
kann für Sie die Schadensabwicklung übernehmen, kann Sie beraten,
welche Schadenspositionen geltend zu machen sind und wie man sich
in einem eventuell nachfolgenden Strafverfahren zu verhalten hat.
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